[ Auszug: (1) Wer aus einem gegenseitigen Vertrag verpflichtet ist, kann die ihm
obliegende Leistung bis zur Bewirkung der Gegenleistung verweigern, es sei
denn, dass e ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]
[ BGB Einrede des nicht erfüllten Vertrags ] [ BGB Unsicherheitseinrede ] [ BGB Verurteilung zur Leistung Zug-um-Zug ] [ BGB Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung *) ] [ BGB Rücktritt wegen Verletzung einer Pflicht nach § 241 Abs. 2 ] [ BGB Schadensersatz und Rücktritt ] [ BGB Befreiung von der Gegenleistung und Rücktritt beim Ausschluss der Leistungspflicht *) ] [ BGB ]